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Compliance

Fairness aus Prinzip 

Die LUBCON GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der FUCHS SE. Als global operierender Schmierstoffkonzern mit Aktivitäten in zahlreichen unterschiedlichen Geschäftsfeldern steht FUCHS kontinuierlich im Wettbewerb. Diesem internationalen Wettbewerb stellen wir uns ohne jede Einschränkung. Denn fairer Wettbewerb ist für uns die Grundlage für Integrität und Fortschritt, er eröffnet uns Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten am Markt.

Richtschnur für das Handeln eines jeden Mitarbeiters ist die Beachtung geltenden Rechts. Geschäftsleitung und Mitarbeiter sind ausnahmslos aufgerufen, im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit die jeweils geltenden Gesetze, Richtlinien und sozialen Standards einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliche oder lokale Bestimmungen handelt. Ungesetzliches Verhalten birgt die Gefahr eines Imageschadens, schwächt unsere Marktposition und kann unserem Unternehmen wirtschaftliche Schäden zufügen. 

FUCHS hat im Jahr 2004 einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) eingeführt, in dem unter anderem die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Integrität festgelegt sind. Die Bereiche Corporate Governance und Compliance sind direkt dem Vorstand zugeordnet. Das FUCHS Compliance Management System setzt sich zusammen aus dem Chief Compliance Officer und einer Compliance-Organisation, die die Mitarbeiter weltweit unterstützt und berät. Für jede Landeseinheit gibt es einen Compliance-Verantwortlichen.

Der Verhaltenskodex, der im Jahr 2012 neu aufgelegt wurde, sowie die für wesentliche Compliance-Felder bestehenden Richtlinien - dazu gehören Antikorruption und Wettbewerb - stellen einen verbindlichen Handlungsrahmen dar, um rechtskonformes und sozialethisches Verhalten zu gewährleisten. Ergänzt wird dies durch Informations- und Schulungsmaßnahmen, die konsequente Aufarbeitung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen, eine Compliance-Hotline, ein regelmäßiges Compliance-Reporting sowie ein spezielles Compliance-Audit.

FUCHS Compliance Communication

Seit dem 15. September 2014 bietet FUCHS über die Unternehmenswebseite Zugang zum FUCHS Compliance Communication System, einem digitalen Hinweisgeber-Portal. Das Portal basiert auf einer standardisierten Systemlösung der Business Keeper AG und erfüllt höchste IT-Sicherheitsanforderungen. Es bietet dem Nutzer die Möglichkeit, seine Beobachtungen detailliert mitzuteilen und in einen Dialog mit dem Compliance Officer zu treten. Auf Wunsch kann der Nutzer während des gesamten Prozesses vollkommen anonym bleiben.

FUCHS versichert, dass zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten erhoben werden. Um auszuschließen, dass der Aufruf des Hinweisgeber-Systems nachvollzogen werden kann, finden Sie an dieser Stelle keinen klickbaren Link zum Portal, sondern lediglich die Internet-Adresse (URL):

www.bkms-system.net/FUCHS-Compliance-Communication

FUCHS hat sich eine Verfahrensordnung gegeben, die die Grundsätze und den Prozess des Hinweisgeberverfahrens zusammenfasst. Die Verfahrensordnung kann hier abgerufen werden: Verfahrensordnung

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedenken an die zuständigen externen Behörden zu melden. FUCHS ermutigt Sie aber, sich vor einer externen Meldung zunächst intern an uns zu wenden, da unsere Erfahrung zeigt, dass Hinweisen auf diese Weise in der Regel schneller und effektiver nachgegangen werden kann.

In Deutschland stehen mehrere externe Meldestellen zur Verfügung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ), das Bundeskartellamt (BKartA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In der Regel ist das Bundesamt für Justiz die Hauptansprechstelle. Bitte folgen Sie dem bereitgestellten Link, um mehr über den externen Meldeprozess und die Zuständigkeiten dieser externen Behörden zu erfahren.

BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)